Krankmeldungen für Schule und Arbeitgeber

Besonders Kinder leiden in den Wintermonaten vermehrt an Atemwegsinfektionen, aber auch anderen Infekten. Das liegt daran, dass Kindergärten und Schulen echte Tummelplätze für Erkältungsviren sind und der Kontakt zwischen den kleinen Spielkameraden meist enger ist als bei Erwachsenen. Vor allem in den ersten sechs Lebensjahren reift das Abwehrsystem Ihres Kindes und bis zu zwölf Infekte pro Jahr sind völlig normal. Wenn Ihr Kind krank ist, braucht es außerdem noch mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung als sonst, damit verkraftet es die Erkrankung leichter und wird schneller wieder gesund.
Da die meisten Infekte auch ohne eine ärztliche Behandlung wieder abheilen, regelt die Bayerische Schulordnung folgendes:

Die Schule darf ein ärztliches Zeugnis verlangen,

  • bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises.
  • wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin/ eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen.

Ein ärztliches Attest kann also von der Schule gefordert werden, muss aber nicht!

Hat sich Ihr Kind einen Infekt eingefangen und Sie kommen zu Hause gut zurecht, dürfen Sie als Eltern selber eine Schulbefreiung über drei Tage ausstellen.

Ist Ihr Kind noch keine zwölf Jahre alt, haben auch Sie als berufstätige Mütter und Väter einen Anspruch auf zehn Tage Freistellung von der Arbeit (pro Jahr, unbezahlt vom Arbeitgeber). Währenddessen bezahlt die Krankenkasse ein Krankengeld. Gerade in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sind unzählige Infekte im Umlauf. Wenn Ihr Kind sich vom alten Infekt noch nicht richtig erholt hat, steckt es sich leichter am neuen Infekt an. Ein paar Tage häusliche Pflege und Ihr Kind wird wieder viel fitter sein und kann den Kindergarten oder die Schule wieder besuchen.

Liebe Eltern, falls Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber benötigen, melden Sie sich einfach in unserer Kindersprechstunde.

Sprechzeiten

Kempten
0831 960167-0

Mo8:00 – 11:30 & 14:30 – 17:00 Uhr
Di8:00 – 11:30 & 14:30 – 17:00 Uhr
Mi8:00 – 11:30 Uhr
Do8:00 – 11:30 & 14:30 – 17:00 Uhr
Fr8:00 – 13:00 Uhr

Memmingen
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Do8:00 – 11:30 & 14:30 – 17:00 Uhr
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